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Lebensspuren - Lebensräume  > Wir bieten an

Beratung / Personal-Coaching / seelsorgerliche Begleitung / praktische Begleitung / Coaching / Supervision

Mit unseren Angeboten in Beratung / Personal-Coachingseelsorgerlicher Begleitung und Coaching wenden wir uns an Einzelne, Paare und Familien, die Lebens-, Beziehungs-, Berufs- und / oder Glaubensfragen haben oder in diesen Bereichen belastet bzw. überfordert sind.
Supervision unterstützt Helfer in ihrem Dienst. Praktische Begleitungeine Form der Lebenshilfe, setzt keine Konfliktsituation oder Not vorraus.

Zum Verständnis

Bei Begriffen wie "Beratung, Therapie, Seelsorge ..." gehen viele davon aus, dass diese einheitlich definiert seien. Etliche Anbieter bestärken diese Annahme, wenn sie "ihre" Sicht, bzw. die Sicht ihrer "Schule" engagiert vertreten und allgemeingültig erscheinen lassen. Erst wenn Sie als "Verbraucher" die Angebote genauer auf den jeweiligen Hintergrund hin überprüfen, erkennen Sie Übereinstimmungen und abweichende Nuancen.

Beispielsweise steht "Beratung" für so unterschiedliche Aktivitäten wie: sich mit einem Freund wegen einer Urlaubsreise beraten, einen Fachmann für Küchenplanung zu interviewen, in einer Lebenskrise einen Ansprechpartner haben ... 

Auf den jeweiligen Seiten fassen wir nach unserem Angebot in einer Begriffserklärung zusammen, wie wir die Begriffe und ihre Bedeutung verstehen.

Zur Abgrenzung

Unser psychologischer und / oder sozialpädagogischer Ansatz bezieht sich auf die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte und hat sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand. Er wird individuell abgestimmt, d.h., konkret bezogen auf Ihr Anliegen / Ihre Fragestellung und Sie persönlich .

Wir bieten keine Psychotherapie an. Unsere Angebote entsprechen weder einer heilkundlichen Behandlung gemäß § 1 Abs.1 u. 2 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ("Heilpraktikergesetz") noch einer Therapie im Sinne § 1 Abs.3 des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ("Psychotherapeutengesetz").

Im Sinne des Psychotherapeutengesetzes ist die "Ausübung von Psychotherapie jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist". Psychotherapie darf damit nur von Personen ausgeübt werden, die aufgrund der gesetzlich festgelegten beruflichen Qualifikationen dazu ermächtigt sind.

Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung werden psychologische Erkenntnisse eingesetzt, um Menschen mit psychischen Störungen zu helfen. Symptome und Störungen sollen dabei auch auf somatische Anteile überprüft werden.